Bei Bedarf nutzen: Förderaktion Reparaturbonus – um defekte Elektrogeräte zu reparieren

Förderaktion Reparaturbonus | Foto © Klimaschutzministerium

Defekte Elektrogeräte für Haushalt, Freizeit und Garten müssen nicht immer weggeworfen und durch neue Geräte ersetzt werden. Sie lassen sich auch reparieren, was oft besser für Umwelt ist. Mit der Förderaktion Reparaturbonus vom Klimaschutzministerium bekommen Privatpersonen 50% der Kosten retour, maximal 200 Euro pro Reparatur. bzw. 30 Euro für Kostenvoranschläge Die Mittel dafür stammen aus einem Wiederaufbaufonds der EU.
Der Ablauf ist simpel: Reparaturbon erstellen, herunterladen (speichern oder ausdrucken) und in einem der Partnerbetriebe (sind auf der Website aufgelistet) einlösen. Pro E-Gerät (die Liste der förderwürdigen Geräte steht auf der Website) kann ein Bon für eine Reparatur und/oder einen Kostenvoranschlag genutzt werden. Sobald dieser Bon bei einem Partnerbetrieb eingelöst wurde, kann ein neuer Bon erstellt und genutzt werden.